Altersnachweis
Bei diversen Artikeln aus unserem Warenangebot ist ein Altersnachweis unumgänglich.
Dieser Altersnachweis muss in Form einer Altersnachweisenden Kopie (muss in Form einer Kopie Personalausweis VORDERSEITE UND RÜCKSEITE) vorgelegt werden.
Bei allen Produkten, für die einen Altersnachweis erforderlich ist, wird in unserer Artikelbeschreibung einzeln darauf hingewiesen.
Wir bieten Ihnen folgende Möglichkeiten, wie der Altersnachweis erbracht werden kann:
- per Mail
bestellung@quebag.de
- per Fax
Achten Sie bitte darauf, dass die Kopie leserlich ist. Die Faxnummer lautet: 0 85 31 - 91 79 26
Warum muss ein Altersnachweis erbracht werden?
Einige Produkte aus unserem Sortiment dürfen angesichts des Jugendschutzgesetzes erst ab einem bestimmten Lebensalter erworben werden. Wenn Sie einen altersnachweispflichtigen Artikel käuflich erwerben wollen, sind wir im Gegenzug verpflichtet, einen Altersnachweis von Ihnen zu erbitten.
Wie kann ich diesen Altersnachweis erbringen?
Wir benötigen einen Nachweis, auf dem Ihr Name und Ihr Geburtsdatum gut leserlich zu erkennen ist. Bitte senden Sie uns eine Kopie Ihres Ausweisdokuments oder des Empfängers (Personalausweis mit Vorder- u. Rückseite oder Reisepass und Meldebescheinigung). Der Versand kann nur an die im Personaldokument angegebenen Empfänger erfolgen. Dies kann mit einem Scan/Foto (JPEG) per E-Mail oder per Post erfolgen. Bei der Übersendung per Fax achten Sie bitte darauf, dass ihre Kopie gut lesbar ist.
Was geschieht mit meinen übermittelten Daten?
Ihre Daten werden ausschließlich zur Überprüfung des bei der Bestellung angegebenen Alters verwertet. Ihre Daten werden von uns gespeichert, sie gelten dann für alle weiteren Bestellungen.
Muss ich bei jedem Kauf meinen Altersnachweis erneut übermitteln?
Nein. Wenn wir Ihr angegebenes Alter überprüft haben, können Sie die für ihr Alter erhältlichen Artikel ohne weitere Formalitäten bestellen, vorausgesetzt, dass keine abweichende Lieferadresse besteht.
Erlaubnisfreie Waffen:
Gas-, Luftdruck- und CO2-Waffen, freie Vorderladerwaffen, Zündhütchen, Bajonette, Messer und Säbel.
Diese Waffen können von jeder Person, die volljährig ist bzw. 18 Jahre alt ist erworben werden.
Wir weisen darauf hin, dass das Führen von Gas-, Softair-, Luftdruck- und CO2-Waffen, sowie freie Vorderladerwaffen, Bajonette, Messer und Säbel nur mit Besitz eines kleinen Waffenscheines rechtlich zugelassen ist.
Wichtig:
Wir behalten uns das Recht vor, die Richtigkeit der Angaben zu überprüfen und bei unzureichender Anforderung eine Lieferung zu verwehren. Bitte übersenden Sie uns die notwenigen Dokumente immer zeitnah, damit wir Ihren Auftrag schnell bearbeiten können.